Jusos in Wesseling

Jusos Wesseling

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Satzung

§ 1 Geltungsbereich, Name und Mitgliedschaft 

(1)  Die Arbeitsgemeinschaft der Jusos in Wesseling umfasst das Gebiet der Wesselinger SPD.

(2)  Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Juso-AG in Wesseling“

(3)  Mitglied der Juso-AG ist jedes Parteimitglied der Wesselinger SPD unter 35 Jahren und die unter § 10 des Organisationsstatutes genannten Nicht-Parteimitglieder. Näheres regeln die Beschlüsse der übergeordneten Juso-Gremien.

§ 2 Organe der Juso-AG

(1)   Organe der Juso-AG sind:

1.    die Mitgliederversammlung
2.    der Vorstand

§ 3 Mitgliederversammlung

(1)  Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Juso-AG. Sie setzt sich aus allen Mitgliedern der Juso-AG in Wesseling zusammen.

(2)  Die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen sind parteiöffentlich, soweit die stimmberechtigt Anwesenden dies mit einfacher Mehrheit nicht anders beschließen.

(3)  Eine ordentliche Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vor dem genannten Versammlungstermin schriftlich zu erfolgen.

(4)  Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Antrag von zehn Prozent der Mitglieder (gemäß § 1(3)) einberufen. Antragsberechtigt sind der Vorstand sowie jedes Mitglied der Juso-AG. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung, nach Eingang des satzungsmäßigen Antrags, innerhalb von sechs Wochen stattfindet.

(5)  Aufgaben der Mitgliederversammlung:

1.    Beschlussfassung über die Richtlinien der Politik der Juso- 
       AG
2.    Wahl und Entlastung des Vorstandes
3.    Entgegennahme der Tätigkeitsberichte des Vorstandes
4.    Beschlussfassung über Anträge
5.    Ein- und Absetzung von Arbeitskreisen (§ 5)

§ 4 Der Vorstand

(1)  Der Vorstand besteht aus:

1.    der/dem Vorsitzenden
2.    der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
3.    der/dem Geschäfts-/Schrift-Führer(in)
4.    sowie eine von der Mitgliederversammlung festzulegenden
       Anzahl von Beisitzer/innen

(2)  Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Wahlen erfolgen nach der Wahlordnung der SPD.

(3)  Die Zahl an Beisitzern kann auf jeder Mitgliederversammlung erhöht oder verringert werden. Die neuen Beisitzer werden ebenfalls für zwei Jahre gewählt.

(4)  Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:

1.    Die Führung der Geschäfte der Juso-AG
2.    Die Vorbereitung und Einberufung der
       Mitgliederversammlungen
3.    Die Vertretung der Juso-AG nach Innen und Außen
4.    Die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
5.    Die Erstellung eines schriftlichen Tätigkeitsberichtes für
       die Mitgliederversammlung
6.    Die Zusammenarbeit mit den anderen Gliederungen der
       SPD
7.    Die Aufnahme von Nicht-Parteimitgliedern (gemäß § 10) in
       die Juso-AG

a.    Aufnahmeanträgen wird dabei mit 2/3 der stimmberechtigt Anwesenden stattgegeben

(5)  Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, welche die Aufgabenverteilung regelt.

(6)  Es gilt die Geschlechter-Quotierung nach allgemeinem Parteistatut.

§ 5 Arbeitskreise

(1)  Für jugendspezifische Schwerpunktthemen der Kommunalpolitik kann die Mitgliederversammlung Arbeitskreise bilden und bei Nichtbedarf wieder absetzen.

(2)  Jedes Mitglied der Juso-AG in Wesseling kann sich frei in einem oder mehreren Arbeitskreisen engagieren.

§ 6 Beschlussfassung

(1)  Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

(2)  Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für den Vorstand bindend.

§ 7 Auflösung

(1)  Die Auflösung der Juso-AG in Wesseling kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, oder wenn es keinen Vorstand zu wählen gibt. Für die Auflösung müssen 3/4 aller stimmberechtigten anwesenden Mitglieder zustimmen.

§ 8  Schlussbestimmung

(1)  Soweit diese Satzung keine Bestimmungen trifft, regeln sich die Angelegenheiten nach den Satzungen und Statuten der übergeordneten Gliederungen und den Gesetzen.

(2)  Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung, mindestens jedoch der Zustimmung von 20 v. H. der Mitglieder der Juso-AG.

(3)  Auf beabsichtigte Satzungsänderungen, Wahlen oder Nominierungen muss mit der, in der Einladung verschickten, vorläufigen Tagesordnung der Mitgliederversammlung hingewiesen werden.

Diese Satzung wurde auf der ersten Mitgliederversammlung der Juso-AG Wesseling am 19.11.2009 verabschiedet.